Eine notwendige Maßnahme für mehr wirtschaftliche Sicherheit
Die Versicherungspflicht schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken
Das Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz 213/2023) hat eine Versicherungspflicht für Unternehmen mit Sitz in Italien sowie für ausländische Unternehmen mit einer festen Niederlassung im Land eingeführt. Ziel ist es, eine höhere wirtschaftliche Resilienz im Falle von Naturkatastrophen zu gewährleisten.
Diese Regelung tritt am 31. März 2025 in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen, eine Versicherungspolice abzuschließen, um ihr Vermögen vor katastrophalen Ereignissen zu schützen.
Viele Unternehmen sind sich der Auswirkungen dieser neuen Vorschrift und der Konsequenzen eines fehlenden Versicherungsschutzes noch nicht bewusst. Ohne eine spezifische Deckung könnten Unternehmen im Schadensfall erhebliche finanzielle Schwierigkeiten erleiden. Darüber hinaus könnte die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung den Ausschluss von öffentlichen Fördermitteln, Subventionen und finanziellen Erleichterungen bedeuten.
Diese Regelung tritt am 31. März 2025 in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen, eine Versicherungspolice abzuschließen, um ihr Vermögen vor katastrophalen Ereignissen zu schützen.
Viele Unternehmen sind sich der Auswirkungen dieser neuen Vorschrift und der Konsequenzen eines fehlenden Versicherungsschutzes noch nicht bewusst. Ohne eine spezifische Deckung könnten Unternehmen im Schadensfall erhebliche finanzielle Schwierigkeiten erleiden. Darüber hinaus könnte die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung den Ausschluss von öffentlichen Fördermitteln, Subventionen und finanziellen Erleichterungen bedeuten.
Die Entstehung des Gesetzes: Vom ersten Entwurf zur Umsetzung
Chronologie der Gesetzgebung
Die Vorschrift wurde mehrfach überarbeitet, bevor sie in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet wurde:
- 30.12.2023: Das Haushaltsgesetz führt die Versicherungspflicht bis zum 31.12.2024 ein.
- 07.11.2024: Das Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) übermittelt den Entwurf der NAT CAT-Umsetzungsverordnung an den Staatsrat.
- 19.11.2024: Der Staatsrat äußert eine negative Stellungnahme und fordert Ergänzungen und weitere Regelungen.
- 27.12.2024: Das „Milleproroghe“-Dekret verschiebt die Frist auf den 31.03.2025.
- 27.02.2025: Veröffentlichung des Ministerialdekrets Nr. 18/25.
- 14.03.2025: Inkrafttreten des Dekrets mit verpflichtender Umsetzung ab dem 31.03.2025.
Details des Dekrets
Wer ist verpflichtet, und was deckt die Versicherung ab?
Wer ist zur Versicherung verpflichtet?
Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Italien, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Ebenfalls betroffen sind ausländische Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Italien, die im Handelsregister eingetragen sind.
Eingeschlossen sind alle Unternehmensformen, darunter Einzelunternehmen sowie Kapital- und Personengesellschaften.
Ausgenommen von der Pflicht sind jedoch:
Welche Vermögenswerte müssen versichert werden?
Unternehmen müssen eine Versicherungspolizze abschließen, die direkte Schäden an Unternehmensvermögen abdeckt, darunter:
Welche Naturereignisse sind versichert?
Die Pflichtversicherung deckt Schäden durch folgende Naturkatastrophen:
Versicherungsprämien und Selbstbeteiligungen
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem spezifischen Risiko des Unternehmens und berücksichtigt Faktoren wie geografische Lage, bauliche Anfälligkeit der Gebäude und klimatische Bedingungen.
Vorgesehen ist eine Selbstbeteiligung von bis zu 15 % des Schadensbetrags, während die Versicherungssummen wie folgt gestaffelt sind:
Was ist jetzt zu tun? Die nächsten Schritte für Unternehmen
✅ Überprüfung der Verpflichtung: Prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Versicherungspflicht fällt und welche Vermögenswerte versichert werden müssen.
✅ Analyse der Versicherungsoptionen: Beratung bei Assiconsult einholen, um die beste Lösung zu finden.
✅ Abschluss der Versicherungspolice: Vertrag vor dem 31. März 2025 unterzeichnen.
✅ Überwachung gesetzlicher Änderungen: Über eventuelle Anpassungen der Vorschrift informiert bleiben.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Italien, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Ebenfalls betroffen sind ausländische Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Italien, die im Handelsregister eingetragen sind.
Eingeschlossen sind alle Unternehmensformen, darunter Einzelunternehmen sowie Kapital- und Personengesellschaften.
Ausgenommen von der Pflicht sind jedoch:
- Landwirtschaftliche Betriebe (gemäß Art. 2135 BGB),
- Immobilien, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden oder unter Bauvergehen fallen,
- Immobilien im öffentlichen Eigentum (mit Ausnahme von Immobilien, die im Handelsregister eingetragen sind)
Welche Vermögenswerte müssen versichert werden?
Unternehmen müssen eine Versicherungspolizze abschließen, die direkte Schäden an Unternehmensvermögen abdeckt, darunter:
- Grundstücke
- Gebäude, einschließlich baulicher Strukturen, Wasser- und Elektroinstallationen, Aufzüge, Lastenaufzüge, Zäune, Abwasseranlagen
- Maschinen und Anlagen, einschließlich elektronischer und CNC-gesteuerter Geräte
- Industrie- und Gewerbeausrüstungen
Welche Naturereignisse sind versichert?
Die Pflichtversicherung deckt Schäden durch folgende Naturkatastrophen:
- Erdbeben: Seismische Aktivitäten durch tektonische Bewegungen, die zerstörerische Erschütterungen verursachen können.
- Überschwemmungen: Überflutung von Flussläufen durch intensive und anhaltende Niederschläge mit möglichen Schäden an Infrastruktur und Gebäuden.
- Hochwasser: Plötzliche Ansammlung von Wasser in normalerweise trockenen Gebieten, verursacht durch starke Regenfälle, Sturmfluten oder das Überlaufen künstlicher Becken.
- Erdrutsche: Bodenbewegungen aufgrund von Wassereintritt, Erdbeben oder geologischen Gegebenheiten, die die Stabilität von Bauwerken gefährden können.
Versicherungsprämien und Selbstbeteiligungen
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem spezifischen Risiko des Unternehmens und berücksichtigt Faktoren wie geografische Lage, bauliche Anfälligkeit der Gebäude und klimatische Bedingungen.
Vorgesehen ist eine Selbstbeteiligung von bis zu 15 % des Schadensbetrags, während die Versicherungssummen wie folgt gestaffelt sind:
- Bis 1 Mio. Euro: 100 % der versicherten Summe werden abgedeckt.
- Von 1 bis 30 Mio. Euro: 70 % der versicherten Summe werden gedeckt.
- Über 30 Mio. Euro: Die Deckung wird frei zwischen den Parteien verhandelt.
Was ist jetzt zu tun? Die nächsten Schritte für Unternehmen
✅ Überprüfung der Verpflichtung: Prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Versicherungspflicht fällt und welche Vermögenswerte versichert werden müssen.
✅ Analyse der Versicherungsoptionen: Beratung bei Assiconsult einholen, um die beste Lösung zu finden.
✅ Abschluss der Versicherungspolice: Vertrag vor dem 31. März 2025 unterzeichnen.
✅ Überwachung gesetzlicher Änderungen: Über eventuelle Anpassungen der Vorschrift informiert bleiben.
Fazit
Ein wichtiger Schutz für die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen
Die neue Pflichtversicherung bietet einen wesentlichen Schutz für Unternehmen in Italien und mindert das finanzielle Risiko von Naturkatastrophen.
Die Einhaltung der Vorschrift bis zum 31. März 2025 ist entscheidend, um den Ausschluss von öffentlichen Förderungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und um die beste Versicherungslösung für Ihr Unternehmen zu finden, kontaktieren Sie uns noch heute!
Die Einhaltung der Vorschrift bis zum 31. März 2025 ist entscheidend, um den Ausschluss von öffentlichen Förderungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und um die beste Versicherungslösung für Ihr Unternehmen zu finden, kontaktieren Sie uns noch heute!