HGV - Sicherheit für Gäste auf Pisten - Haftpflichtversicherung

01.02.2024

Sicherheit für Ihre Gäste auf den Pisten - neue Haftpflichtversicherung „AIG sNOw Problem“ für HGV-Mitglieder.
Personen, welche eine Wintersportart ausüben, müssen seit Januar 2022 eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisen.

Neben dem Verbot, im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren, sieht das Dekret auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für die Nutzer der Pisten vor. Wer keine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von 100 bis 150 Euro sowie dem Entzug des Skipasses rechnen.

Assiconsult, in Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Partner HGV, hat für die HGV-Mitgliedsbetriebe eine passende Lösung ausgearbeitet.

Der Abschluss der Polizze samt Zahlung erfolgt schnell und problemlos durch den Gast selbst, und ohne jeglichen Aufwand oder Kosten für den Betrieb. Nach erfolgter Zahlung erhält der Gast eine Kopie der Versicherungspolizze per E-Mail, welche er bei Bedarf vorweisen kann. Die Leistung kann für einen oder gleich mehrere Tage in Anspruch genommen werden.

Der Folder mit QR-Code liegt in allen HGV-Bezirksbüros auf und ist dort kostenlos erhältlich.